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Teilegutachten, Festigkeitsgutachten/Einzelgutachten

Für viele Fahrzeuge und Spurverbreiterungen sind bereits Teilegutachten vorhanden. Eine Eintragung ist damit sowohl beim TÜV, der DEKRA, der KÜS oder auch anderen Organisationen möglich. Die Eintragung braucht damit auch nicht mehr unbedingt in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sondern es ist eine Anbaubescheinigung der Prüforganisation ausreichend.

Zur Zeit sind jedoch noch nicht für alle Fahrzeuge und Spurverbreiterungen Teilegutachten vorhanden. Diese werden mit einem Gutachten nach §21 StVZO (Festigkeitgutachten) geliefert.

Auch alle Sonderanfertigungen und Lochkreisadapter werden mit einem Gutachten nach §21 StVZO (Festigkeitgutachten) geliefert.

Hier ist eine Eintragung beim TÜV (Westdeutschland) bzw. bei der DEKRA (Ostdeutschland) erforderlich.


Für Distanzscheiben und Adapterscheiben über 60mm Stärke gibt es keine Gutachten. Diese sind nicht eintragungsfähig, und nur für Show- und Sportzwecke geeignet.

Verwendung von Spurverbreiterungen mit Stahlfelgen

Die Verwendung von Spurverbreiterungen in Verbindung mit Stahlfelgen ist nur dann möglich, wenn die Stahlfelgen über eine plane Auflagefläche verfügen.

ET-Grenze / Fahrwerksfestigkeit

Alle in den Fahrzeugbeschreibungen genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen.
D.h. der Gesetzgeber läßt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne daß das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muß.
Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der breitesten, ab Werk lieferbaren, Serienbereifung gemessen. Man mißt hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten Pkw ist von einer Spurweite von ca. 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich im allgemeinen eine zulässige Spurverbreiterung von ca. 15mm pro Seite.
Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen können Sie wie folgt berechnen: Einpreßtiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite ergibt die Gesamt-ET. Die Gesamt-ET darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten.
Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. es wurde beim TÜV bzw. bei der DEKRA geprüfet, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält.
Diese ET-Grenzen sind nicht generell im Gutachten für die Spurverbreiterungen enthalten und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zudem gibt es weitere Fahrwerksfestigkeitsgutachten von ca. 250 Fahrzeugen. Sollten Sie also Ihr Fahrzeug nicht in unserer Auflistung bzw. nicht mit der erforderlichen ET-Grenze finden, fragen Sie bei uns an.

Auflagen

A1 Nur an der Vorderachse verwendbar!
A2 Nur an der Hinterachse verwendbar!
A3 Bitte Lochkreis, Mittelloch und Gewinde prüfen, da es verschiedene Ausführungen des gleichen Fahrzeugtyps gibt.
A4 System 4 nur an der Vorderachse verwendbar!
A5 System 4 nur an der Hinterachse verwendbar!
B1 Aussparungen (Taschenbohrungen) an der Nabenanschlußfläche der Felgen erforderlich oder siehe S4!
B2 Aussparungen (Taschenbohrungen) an der Nabenanschlußfläche der Felgen erforderlich!
B3 Zur Montage der Spurverbreiterung müssen die Original-Radbolzen entfernt werden.
B4 Zur Montage der Spurverbreiterung muß eine längere Radschraube entsprechrend der Originalradschrauben extra bestellt werden, da eine Bohrung zur Befestigung der Scheibe und der Felge verwendet wird (Siehe System 2).
F1 Bei einigen Fahrzeugen nur ohne Fettkappe montierbar!
F2 Soweit vorhanden muß der Zentrierbolzen der Felge demontiert werden.
F3 Soweit vorhanden müssen Befestigungsschrauben der Naben oder Trommeln demontiert werden.
F4 Bei einigen Ausführungen sind aufgrund der vorhandenen Freilaufnaben nur Spurverbreiterungen ohne Zentrierbund montierbar.
F5 Die originale Fettkappe muß demontiert werden. Die Spurverbreiterung ersetzt diese Funktion.
G1 TüV-Gutachten in Vorbereitung, derzeit nur mit Herstellerbescheinigung lieferbar!
G2 Mit /* gekennzeichnete ET-Grenzen sind u.U. mit Zusatzkosten verbunden! Bitte anfragen!
G3 Teilegutachten zur Abnahme nach §19/3 StVZO bis zur mit * gekennzeichneten ET-Grenze vorhanden.
L1 Nur für Fahrzeuge mit LK 108/4! Bei 100/4 siehe VW 100/4-57,1
N1 Nur bei Fzg. mit einer Nabenführung von mindestens "Scheibenstärke + 5mm" verwendbar! Zentrierung der Felge beachten!
N2 Bitte Calibra und Omega 3,0 - 24V an der Hinderachse System 5 verweden!
N3 Nicht bei allen Fahrzeugen bzw. Felgen verwendbar, da auf Grund der geringen Scheibenstärke die Scheibe nicht an der Nabe bzw. in der Felge anliegt! U.U. ist eine Änderung der Nabe oder eine andere Ausführung der Spurverbreiterung (Phase oben) erforderlich! Zentrierung der Felge beachten!
N4 Nur für Fzg. mit einer Nabenführung "kleiner als Scheibenstärke" verwendbar. Bitte beachten Sie Dazu unsere technischen Hinweise!
N5 Nur bei Fzg. mit Nabenführung >15mm verwendbar! Zentrierung der Felge beachten!
N6 Nur für Fzg. mit einer Nabenführung < 9 mm.
N7 Nur bei Fzg. mit Nabenführung >20mm verwendbar! Zentrierung der Felge beachten!
N8 Achtung aufgrund einer sehr langen Nabenführung (Achsstummel) ist System 2 erst ab 15mm pro Seite montierbar. Bei 15mm bitte Art.-Nr. 12.028 Verwenden!
P1 In verschiedenen Ausführungen lieferbar und erforderlich! Phase oben ww. 2/4,5/6,5x45°!
P2 Bei Serienfelge bitte Art-Nr. 12.180/20 bestellen.
P3 Bei Serienfelge bitte Art-Nr. 12.xxx/05 mit Phase oben 0,5x45° bestellen.
P4 Bei Serienfelge bitte Art-Nr. 12.xxx/20 mit Phase oben 2x45° bestellen.
R1 Bei 16V und Fzg., mit Bremsscheiben hinten Nr. 12.205/65 verwenden
R2 Nur für Fahrzeuge mit Radmuttern M12x1,5 verwendbar bzw. wird mit Radmuttern geliefert!
R3 Zur Befestigung von Porsche-Felgen sind i.d.R. Radschrauben bzw. -muttern in der Ausführung Kugelbund mit Radius 14mm erforderlich. Da diese im Handel kaum erhältlich sind, benötigen Sie Adapterringe von R12 auf R14 (SCC Art-Nr. 11.900). Bitte bestellen, soweit nicht im Set enthalten.
R4 Bitte bei der Bestellung das erforderliche Gewinde Ihres Fahrzeuges angeben!
R5 Nur für Fahrzeuge mit Radmuttern M14x1,5 verwendbar bzw. wird mit Radmuttern geliefert!
R6 Original-Radschrauben nicht verwendbar! Bitte Art-Nr. M1415KE259 mitbestellen.
R7 Original-Radschrauben nicht verwendbar! Bitte Art-Nr. M1415KE307 mitbestellen.
R8 Nur für Fahrzeuge mit Radmuttern M12 x 1,25 verwenbar bzw. wird mit Radmuttern geliefert!
R9 Es ist mit einem erhöhtem Aufwand zu rechnen, die Bolzen an der Hinterachse (nur mit Starrachse) auszutauschen. Dies kann umgangen werden, wenn an der Bremsankerplatte ein Loch mit ca. 22mm Durchmesser gebohrt wird, um die Bolzen austauschen zu können.
S1 Nur für Fzg. mit Radschrauben M12 x 1,25 verwenbar bzw. wird mit Radschrauben geliefert!
S2 Nur für Fahrzeuge mit Radschrauben M12x1,5 verwndbar bzw. wird mit Radschrauben geliefert!
S3 Bei allen Ferrari-Modellen ist die Gewindelänge der Schrauben welche aus der Originalfelge ragen um diese zu befestigen anzugeben! Evtl. müssen andere Raschrauben verwendet werden oder die Gewinde der Originalschrauben nachgeschnitten werden.
S4 Bei Montage der Distanzscheiben müssen Originalradbolzen/-schrauben gekürzt werden oder siehe B1.
S5 Bei Montage der Distanzscheiben ist eine maximale Einschraubtiefe von 18mm der Radschrauben in die Spurverbreiterung nicht zu überschreiten.
S6 Nur für Fahrzeuge mit Radschraube M14x1,5m verwendbar bzw. wird mit Radschrauben geliefert.
T1 Nicht für Porsche 944 S2 Vorderachse!
T2 Nicht für Chevrolet Camaro
T3 Nur mit Gutachten nach §21 StVZO iVm. Herstellerbescheinigung lieferbar!
T4 Ohne TÜV-Prüfung, nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Nur für Sportzwecke.
Y1 Aufgrund zu langer Nabenführung nur System 5 an der Vorderachse montierbar!
Z1 Nur für Fahrzeuge verwendbar, die werkseitig ohne Mittenzentrierung ausgerüstet sind.